Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen
Die aufgeführten Angaben beziehen sich auf Vertragsabschlüsse, die mit dem Geschäftsbereich 3 Zentraleinkauf abgeschlossen werden.
1 Vertragsabschluss
1.1 Das Städtische Klinikum Karlsruhe gGmbH (Auftraggeber) bestellt auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung/Leistung ohne ausdrücklichen Widerspruch entgegen, so kann in keinem Fall abgeleitet werden, dass die Lieferbedingungen des Auftragnehmers akzeptiert sind.
1.2 Nimmt der Auftragnehmer die Bestellung nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Zugang schriftlich an, so ist der Auftraggeber zu Widerruf berechtigt.
1.3 Nur schriftlich (bzw. fernschriftlich) erteilte Bestellungen sind rechtsverbindlich. Mündlich oder telefonisch erteilte Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der nachträglichen schriftlichen bzw. fernschriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für mündliche Nebenabreden und Änderungen des Vertrages.
1.4 Vergütungen für Besuche oder die Ausarbeitung von Angeboten, Projekten etc. werden nicht gewährt.
1.5 Der Vertragsabschluss ist vertraulich zu behandeln. Hinweise auf geschäftliche Verbindungen mit dem Städtischen Klinikum Karlsruhe gGmbH dürfen erst nach schriftlicher Bestätigung erfolgen.
1.6 Der Auftragnehmer erklärt mit der Annahme des Auftrages, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben, der Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Sozialversicherung sowie den Verpflichtungen aus den Tarifverträgen und dem Schwerbeschädigtengesetzt ordnungsgemäß nachgekommen ist und eine Haftpflichtversicherung besteht. Er verpflichtet sich, den Nachweis hierüber auf Verlangen vorzulegen.
1.7 Für die Ausführung des Auftrages gelten die Vorschriften der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL).
2. Preise, Versand, Verpackung
2.1 Die vereinbarten Preise sind Festpreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und schließen Nachforderungen aller Art aus.
Kosten für Verpackung und Transport bis zu der vom Auftraggeber angegebenen Abladestelle sowie für Zollformalitäten und Zoll sind in diesen Preisen enthalten.
Bei Expressversand auf Veranlassung des Auftraggebers kann die Differenz zwischen Fracht- und Expressgutkosten berechnet werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
Sind keine Preise angegeben, gelten die derzeitigen Listenpreise des Auftragnehmers mit den branchenüblichen Abzügen.
Durch die Art der Preisstellung wird die Vereinbarung über den Erfüllungsort nicht berührt.
2.2 Jede Lieferung ist dem Auftraggeber unverzüglich nach Ausführung durch eine Versandanzeige anzukündigen, die nach Art, Menge und Gewicht genau gegliedert ist. Versandanzeigen, Frachtbriefe, Lieferschein, Rechnungen und sämtliche Korrespondenz haben die Bestellnummer des Städt. Klinikum Karlsruhe gGmbH zu enthalten.
2.3 Der Auftraggeber übernimmt nur die bestellten Mengen oder Stückzahlen. Über oder Unterlieferungen sind nur nach zuvor getroffenen Absprachen (die schriftlich bestätigt sind) zulässig.
2.4 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftragnehmers. Die Gefahr jeder Verschlechterung einschließlich des zufälligen Untergangs bleibt beim Auftragnehmer bis zur Ablieferung an der vom Auftraggeber angegebenen Abladestelle.
2.5 Die Rücknahmeverpflichtung für die Verpackung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Waren sind so zu verpacken, dass Transportschäden vermieden werden. Verpackungsmaterialien sind nur in dem für die Errechung diese Zweckes erforderlichem Umfang zu verwenden. Es dürfen nur umweltfreundliche Verpackungsmaterialien verwendet werden.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Rechnungen sind dem Auftraggeber in zweifacher Ausfertigungen mit allen dazugehörigen Unterlagen und Daten nach erfolgter Lieferung gesondert und in ordnungsgemäßer Form einzureichen. Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen gelten erst vom Zeitpunkt der Richtigstellung als eingegangen.
3.2 Die Zahlung erfolgt auf dem handelsüblichen Weg und zwar entweder innerhalb von 21 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder nach 30 Tagen rein netto, gerechnet nach Lieferung/Leistung bzw. Rechnungseingang (bei Abweichungen ist das jüngere Datum ausschlaggebend).
3.3 Der Auftraggeber behält sich vor, bei fehlerhaften bzw. unvollständiger Lieferung, die Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Lieferung zurückzuhalten.
3.4 Bei Vorauszahlungen hat der Auftraggeber auf Verlangen eine angemessene Sicherheit, z.B. Bankbürgschaft, zu leisten.
4. Liefertermine, Lieferverzug, höhere Gewalt
4.1 Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermines oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei der vom Auftraggeber genannten Abladestelle oder die Rechtzeitigkeit der erfolgreichen Abnahme.
4.2 Erkennbare Lieferverzögerungen sind unverzüglich unter Angabe der Gründe und der Dauer der Verzögerung fernschriftlich mitzuteilen.
4.3 Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber zum Ersatz sämtlicher Verzugschäden verpflichtet. Die Annahme der verspäteten Lieferung/Leistung erwirkt keinen Verzicht auf die Ersatzansprüche
4.4 Wird der vereinbarte Liefertermin aus einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Umstand nicht eingehalten, ist der Auftraggeber nach dem ergebnislosen Ablauf einer gesetzten Nachfrist berechtigt, nach Wahl entweder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen bzw. sich von dritter Seite Ersatz zu beschaffen und vom Vertrag zurückzutreten.
4.5 Auf das Ausbleiben notwendiger, vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn er die Unterlagen schriftlich angemahnt und nicht innerhalb angemessener Frist erhalten hat.
4.6 Höhere Gewalt und Arbeitskämpfe befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die erforderlichen Informationen hierzu sind unverzüglich zu geben.
Der Auftraggeber ist von der Verpflichtung zur Abnahme der bestellten Lieferung/Leistung ganz oder teilweise befreit und insoweit zu Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferung/Leistung wegen der durch höhere Gewalt bzw. den Arbeitskampf verursachten Verzögerung hier nicht mehr verwertbar ist.
4.7 Bei früherer Anlieferung als vereinbart behält sich der Auftraggeber vor, die Rücksendung auf Kosten des Auftragnehmers vorzunehmen. Erfolgt keine Rücksendung, lagert die Ware beim Auftraggeber bis zum Liefertermin auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers.
Im Falle vorzeitiger Lieferung behält sich der Auftraggeber vor, die Zahlung erst am vereinbarten Fälligkeitstage vorzunehmen.
4.8 Teillieferungen werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung akzeptiert. Bei vereinbarten Teilsendungen ist die verbleibende Restmenge aufzuführen.
5. Garantie, Gewährleistung
5.1 Der Auftragnehmer garantiert und sichert zu, dass sämtliche Lieferungen/Leistungen dem neuesten Stand der Technik, den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen.
5.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei seinen Lieferungen/Leistungen und auch bei Zulieferung oder Nebenleistungen Dritter im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten umweltfreundliche Produkte und Verfahren einzusetzen.
Der Auftragnehmer haftet für die Umweltverträglichkeit der gelieferten Produkte und Verpackungsmaterialien und für alle Folgeschäden, die durch Verletzung Ihrer gesetzlichen Entsorgungspflichten entstehen.
Auf Verlangen, wird der Auftragnehmer ein Beschaffenheitszeugnis für die gelieferte Ware ausstellen.
5.3 Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer offene Mängel der Lieferung/Leistung unverzüglich schriftlich anzeigen, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden.
5.4 Die Gewährleistungszeit beträgt 1 Jahr, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sie beginnt mit der Abnahme des Liefergegenstandes an der vorgeschriebenen Abladestelle.
Bei Vorrichtungen, Maschinen und Anlagen beginnt die Gewährleistungspflicht mit dem Abnahmetermin, der in der schriftlichen Abnahmeerklärung der zuständigen Fachabteilung genannt ist. Verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden des Auftragnehmers, beträgt sie 1 Jahr nach Bereitstellung des Liefergegenstandes zur Abnahme.
5.5 Der Auftragnehmer hat während der Gewährleistungszeit geprüfte Mängel der Lieferung/Leistung zu denen auch die Nichterreichung garantierter Daten und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehören, nach Aufforderung unverzüglich und unentgeltlich einschließlich sämtlicher Nebenkosten nach unserer Wahl durch Reparatur oder Austausch der mangelhaften Teile zu beseitigen.
Daneben stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Ansprüche, insbesondere Wandlung, Minderung, Ersatzlieferung und/oder Schadenersatz, zu.
5.6 Wird das Städtische Klinikum Karlsruhe gGmbH wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften bzw. aufgrund in- oder ausländischer Produkthaftungsregelungen oder –gesetze wegen einer Fehlerhäufigkeit in Anspruch genommen, die auf die Ware des Auftragnehmers zurückzuführen ist, ist sie berechtigt, vom Auftragnehmer den Ersatz dieses Schadens zu verlangen, soweit er durch die gelieferten Produkte verursacht ist. Dieser Schadenersatz umfasst auch die Kosten einer vorsorglichen Rückrufaktion.
Der Auftragnehmer wird die Liefergegenstände so kennzeichnen, das sie dauerhaft als sein Produkt zu erkennen sind.
Der Auftragnehmer hat eine nach Art und Umfang geeignete, dem neuesten Stand der Technik entsprechende Qualitätssicherung durchzuführen und uns diese nach Aufforderung nachzuweisen.
Außerdem versichert sich der Auftragnehmer gegen alle Risiken aus der Produkthaftung und legt auf Verlangen die Versicherungspolice vor.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Sollten einzelne Teile dieser Geschäftbedingungen rechtsunwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.
6.2 Ohne Zustimmung des Auftraggebers darf der Auftragnehmer den Auftrag oder wesentliche Teile nicht an Dritte weitergeben.
6.3 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für die Lieferverpflichtung die von uns angegebene Abladestelle. Für alle übrigen Verpflichtungen und evtl. Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gerichtsstand Karlsruhe.
