Informationen für Ärzte

Information für Ärzte

Einweisungs- und Überweiungsmodalitäten

Jeder niedergelassene Arzt kann Patienten zur stationären oder teilstationären Behandlung einweisen. Hierzu ist ein roter Einweisungsschein erforderlich.

Überweisungen von Patienten in die Kassenambulanz der Hautklinik sind nur durch Fachärzte für Hautkrankheiten möglich! Dabei ist zu beachten, dass eine Überweisung zur "Mit- und Weiterbehandlung" nicht zulässig ist – sie ist nur zur Konsiliaruntersuchung oder zur Erbringung von Auftragsleistungen möglich.

Sprechstunden

In der Hautklinik gibt es folgende Sondersprechstunden durch ermächtigte Oberärzte:

Überweisungen in diese Sprechstunden sind ebenfalls nur durch Fachärzte für Hautkrankheiten möglich. Sie müssen unbedingt an den jeweiligen Oberarzt gerichtet sein und  als "Auftragsleistung" markiert werden!

Ausbildung von Studenten

Im Rahmen des Lehrauftrags als akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Freiburg können PJ-Studenten einen Teil ihrer PJ-Ausbildung in der Klinik absolvieren. Fachübergreifend werden Seminare für alle PJ-Studenten des Klinikums angeboten. Das Programm kann im Studentensekretariat unter der Telefonnummer 0721 974-1135 angefordert werden.

Weiterbildung

Der Klinikdirektor besitzt die volle Weiterbildungsermächtigung für Dermatologie sowie für die Zusatzbezeichnung Allergologie.

Fortbildung am Ort:
Zusammen mit dem Berufsverband Deutscher Dermatologen veranstaltet die Klinik fünf mal jährlich vorwiegend mit auswärtigen Referenten eine Fortbildung für die niedergelassenen Dermatologen.