Speziallabor für Drogenanalytik
Kostenlose Beratung
Frau Kreichgauer berät Sie gerne bei allen Fragen, hilft Ihnen weiter, wenn es Unsicherheiten im Umgang mit den Behörden (z.B. Führerscheinstellen) oder deren Anordnungen gibt und organisiert für Sie alle Termine, die Sie benötigen, wenn Sie über einen längeren Zeitraum eine Drogen- oder Alkoholabstinenz nachweisen müssen.
Terminvereinbarung unter:
Telefon: 0721 974-1751
Bei fachlichen Fragen können Sie sich auch an Dr. Katharina Koch (Katharina.Koch@klinikum-karlsruhe.de) wenden.
Drogenscreening im Urin, im Blut und im Haar
Typische Drogen, die wir in unserem Labor nachweisen, sind:
- Amphetamine und Designerdrogen (z.B. Speed, Ecstasy)
- Benzodiazepine (Beruhigungs- und Schlafmittel, z.B. Valium®)
- Buprenorphin (Subutex®)
- Cannabinoide (THC, Cannabis, Haschisch, Marihuana)
- Cocain bzw. das Stoffwecheslprodukt des Cocains
- Opiate (Heroin, Morphin, Codein)
- Methadon und EDDP (Stoffwechselprodukt des Methadons)
- Psilocybin (Rauschpilze)
- Antidepressiva
Wir unterscheiden zwischen einem einfachen Drogenscreening und einem forensisch gesicherten Drogenscreening bzw. Haaruntersuchungen.
Das einfache Drogenscreening ist schnell und kostengünstig und dient als qualitativer Nachweis einzelner Drogengruppen (nachweisbare Drogengruppen: Amphetamine, Benzodiazepine, Buprenorphin, Cannabinoide,Cocain, Methadon, EDDP, Opiate, Trizyklische Antidepressiva). Das einfache Drogenscreening wird immer dann verwendet, wenn schnell ein kostengünstiger Nachweis auf Drogen verlangt ist, also z. B. in der Notaufnahme, für den Arbeitgeber, für den Bewährungshelfer.... Das einfache Drogenscreening ist nicht gerichtsverwertbar und kann nicht für den Nachweis einer Drogenfreiheit während des Verfahrens zur Wiedererlangung des Führerscheins verwendet werden. Das einfache Drogenscreening steht auch nur für Urin- und Blutproben zur Verfügung, nicht für Haare. Ein einfaches Drogenscreening dauert in der Regel eine Woche, siehe:
Informationen zum einfachen Drogenscreening
Das forensisch gesicherte Drogenscreening ist dagegen gerichtsverwertbar und dient als quantitativer Nachweis der einzelnen Substanzen einer Drogengruppe (beispielsweise kann genau gesagt werden, welches der fünf Amfetamine PMA, PME, PMMA, Methamfetamin oder Amfetamin in der Probe vorliegt). Typischerweise wird das forensisch gesicherte Drogenscreening bei Verfahren zur Wiedererlangung des Führerscheins verwendet, aber auch dann, wenn es außerhalb gerichtlicher Fragestellungen darum geht herauszufinden, welche Substanz genau in der Probe vorliegt. Das forensisch gesicherte Drogenscreening steht sowohl im Urin als auch im Blut und in den Haaren zur Verfügung. Die Bearbeitungszeit für ein forensisch gesichertes Drogenscreening beträgt bis zu 4 Wochen, siehe:
Nachweis auf Alkoholabstinenz
Beim Nachweis auf Alkoholabstinenz können wir Ihr Blut, Ihren Urin bzw. Ihre Haare auf folgende Parameter untersuchen:
- Leberwerte (GOT, GPT, Gamma-GT) , Blut
- MCV , Blut
- CD-Transferrin (CD-T) , Blut
- Ethylglucuronid (EtG), Urin
Die Aussagekraft einzelner Laborwerte zum Nachweis auf Alkoholabstinenz im Blut/Urin ist vergleichsweise gering. Sie wird erhöht durch eine Kombination bestimmter Labortests und eine häufigere Durchführung innerhalb des Zeitraumes, in welchem die Abstinenz nachgewiesen werden soll. Dieser Zeitraum beträgt oftmals sechs Monate bis ein Jahr. Empfehlenswert sind in dieser Zeit 4, 6 oder mehr labormedizinische Untersuchungen. Eine einmalige "Leberwert"-Bestimmung hat nur eine sehr geringe Aussagekraft. Wenn für den Alkoholmarker Ethylglucuronid ein gerichtsverwertbarer Nachweis verlangt wird oder die Alkoholabstinenz im Rahmen des Verfahrens zur Wiedererlangung des Führerscheins nachgewiesen werden muss, müssen die gleichen Rahmenbedingungen erfüllt werden wie für den Nachweis der Abstinenz von illegalen Drogen, siehe:
Fachärztliche Gutachten nach der Fahrerlaubnisverordnung
Unser Institut hat die Zulassung der Führerscheinstellen/ Fahrerlaubnisbehörden in Karlsruhe und den angrenzenden Landkreisen zur Erstellung von fachärztlichen, verkehrsmedizinischen Gutachten nach der Fahrerlaubnisverordnung.
Wenn Sie wollen, dass wir im Klinikum Karlsruhe das ärztliche Gutachten für Sie erstellen, müssen Sie Ihre Führerscheinstelle darauf hinweisen. Das tun Sie, indem Sie unser Institut im entsprechenden Bogen der Führerscheinstelle ankreuzen. Diese Erklärung schicken Sie an die Behörde zurück. Danach erhalten wir den Auftrag zur Untersuchung.
Bei einem fachärztlichen Gutachten nach der Fahrerlaubnisverordnung werden Sie durch einen erfahrenen Arzt oder eine Ärztin körperlich untersucht und nach Ihrem Drogenkonsum befragt. Wenn später dann Ihre behördlich angeordneten Drogentests abgeschlossen sind, wird ein ärztliches Gutachten erstellt. Dies hat nichts mit einer Medizinisch-psychologischen Untersuchung zu tun. Das bedeutet, bewertet wird nur, was Ihre körperliche Untersuchung ergibt, was Sie erzählen und was in den Drogentests herauskommt. Es finden keine "Psychotests" oder ähnliches statt. Ergeben Ihre Drogentests keinen Nachweis von Drogen, und vermitteln Sie nicht den Eindruck von Abhängigkeit oder regelmäßigem Drogenkonsum, wird das Gutachten in aller Regel günstig für Sie ausgehen. Sie selbst bestimmen natürlich, ob das Gutachten der veranlassenden Behörde oder Ihnen selbst zugesandt wird.




