Voraussetzungen für die Teilnahme an der OTA-Ausbildung
- gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung
- Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung , sofern der/die Bewerber/in eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindesten zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen hat oder
- die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Krankenpflegehelferin" oder "Krankenpflegehelfer"
- für Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger kann die Ausbildung auf Antrag um zwölf Monate verkürzt werden, wenn mindestens eine Tätigkeit von sechs Monaten im Operationsdienst nachgewiesen ist
- für Arzthelferinnen und Arzthelfer kann die Ausbildung um sechs Monate verkürzt werden, wenn sie mindestens eine Tätigkeit von zwölf Monaten im Operationsdienst bzw. operativen Bereich (z.B. einem niedergelassenen Chirurgen) nachweisen können und darüber hinaus eine Aufnahmeprüfung an der OTA-Schule bestehen
- ein mindestens einmonatiges Praktikum im OP (gilt nicht für Bewerber mit vorhergegangener pflegerischer oder medizinischer Ausbildung)
